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Das Gold und der Zoll

Gold im Gepäck – klingt nach Abenteuer, kann aber schnell zum bürokratischen Drahtseilakt werden. Denn wer mit physischen Edelmetallen reist, gerät schnell ins Visier von Zollbehörden. Ob am Flughafen oder an der Landesgrenze: wer nicht weiß, was zu melden ist, riskiert empfindliche Strafen.

Gold über Grenze - Zoll und Gold

Steuerberater Bernhard Lugstein aus Salzburg erklärt im Interview, worauf zu achten ist und wie Sie Ihr Gold legal, sicher und stressfrei über die Grenzen bringen.

Bernhard, lass uns gleich mal mit einem praktischen Beispiel starten. Stellen wir uns vor, ich fliege morgen mit ein paar Goldmünzen nach Italien.

 

Ab welchem Gesamtwert muss ich an der Grenze eigentlich eine Zollmeldung abgeben? Und wie sieht so eine Zollkontrolle aus?

Es eine verpflichtende Anmeldung von Barmitteln (oder gleichgestellten Zahlungsmitteln) ab € 10.000 Gesamtwert. Anlagegold in Form von Goldbarren oder Goldmünzen zählt als gleichgestelltes Zahlungsmittel und fällt somit unter die Anmeldepflicht.

Was die Zollkontrollen angeht gilt innerhalb der EU  grundsätzlich: Es gibt keine Zollkontrollen im klassischen Sinn. Zollbehörden sind aber dazu befugt, Personen, Ihr Gepäck und Ihre Beförderungsmittel zu kontrollieren, im Normalfall passiert das stichprobenartig oder bei Verdacht.

 

Wie sieht das im Straßenverkehr aus? Angenommen, ich fahre mit dem Auto über die deutsche Grenze und habe Gold im Wert von rund 30.000,- Euro im Kofferraum - muss ich etwas anmelden? Und wo mache ich eine Zollanmeldung?

Ja, die Schwelle gilt für jede Art der Einreise. In diesem Beispiel muss die Anmeldung bei der Deutschen Zollstelle erfolgen. Idealerweise vor Reiseantritt oder spätestens bei der Einreise.

Im Straßenverkehr ist allerdings anzumerken, dass die 10.000-Euro-Schwelle pro Person gilt. Wenn in deinem Beispiel also mehrere Personen mit dem selben Auto reisen und jeweils unter € 10.000,- Barmittel mitführen, besteht keine Anmeldepflicht.

Die Anmeldung (Barmittelerklärung) erfolgt immer im Einreiseland, dazu finden Sie weiter untern die Links zur Online Anmeldung für Österreich und Deutschland.  In der Regel kann das Formular auch  handschriftlich ausgefüllt werden und muss dann unterschrieben der Zollstelle vorgelegt werden.

 

Gibt es auch Unterschiede wenn ich in das EU-Ausland reise? Beispielsweise die Amerika oder die Türkei?

Bei Drittländern müssen sowohlbei Einreise als auch bei Ausreise Barmittel über 10.000 Euro schriftlich beim Zoll angemeldet werden.

 

Wie wird vom Zoll der Wert des Goldes ermittelt? - Zählt der Tageskurs, die ursprüngliche Rechnung oder gar die Nominale?

Dazu gibt es eine ganz klare Regelung des Gesetzgebers: Der aktuelle Marktwert (Tageskurs) ist ausschlaggebend. Nicht der ursprüngliche Kaufpreis und auch nicht die Nominale.

 

Welche Dokumente sollte ich unbedingt dabei haben, um eine reibungslose Abfertigung zu ermöglichen?

Unverzichtbar sind: Kaufrechnungen oder Herkunftsnachweise, Identitätsnachweis sowie ggf. eine Meldebestätigung der Zollanmeldung.

 

Jetzt lass uns nochmal davon ausgehen, dass wir mit Gold im Wert von 10.000,- Euro über die Grenze fahren und vergessen habe die Zollanmeldung abzugeben? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

In diesem Fall kann es richtig ungemütlich werden. Denn es drohen gleich mehrere Szenarien die eintreffen können: Beschlagnahmung, Geldstrafen bis € 50.000,- und in Einzelfällen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

 

Welche Rolle spielt der Zoll, wenn ich Gold oder Silber online bestelle und mir aus dem Ausland liefern lasse?

Gold ist aus Drittländern grundsätzlich zollfrei. Bei Silber kann gibt es keine Pauschalbeantwortung allerdings kann man sagen, dass mit einer Einfuhrumsatzsteuer zu rechnen ist.

 

Was ist eigentlich ein Zollfreilager? Wie kann man sich das vorstellen? Und welche zollrechtlichen Vorteile bietet so ein Zollfreilager?

Ein Zollfreilager (oder Zolllager) ist ein steuerfreier Verwahrort. Edelmetalle gelten dort zollrechtlich als nicht eingeführt. Erst wenn die Edelmetalle das Zolllager verlassen und überführt werden fallen Steuern bzw. der Einfuhrsteuersatz an.

Das bringt insbesondere bei Investitionen in Silber, Platin und Palladium in der Schweiz steuerrechtliche Vorteile. Denn in der Schweiz fällt auch auf Silber, Platin und Palladium keine Umsatzsteuer an. Somit können diese Weißmetalle in einem Schweizer Steuerlager ebenso steuerfrei gekauft, sowie verkauft werden.

Nähere Informationen zur Besteuerung von Gold finden Sie in unserem Artikel: Gold und Steuern

 

Wie lange sollte ich Belege und Zollbescheinigungen aufbewahren?

Mindestens sieben Jahre – digital und physisch, zur Absicherung im Prüfungsfall.

 

Dein wichtigster Praxistipp in zwei Sätzen. Was sollte jeder Goldanleger beachten, bevor er mit physischem Gold auf Reisen geht?

Melden Sie Edelmetalle bei jeder grenzüberschreitenden Reise ab einem Wert von 10.000 Euro – lieber einmal zu viel als zu wenig. Und führen Sie immer die passenden Unterlagen mit, damit aus dem Goldabenteuer keine Zollfalle wird.